Abgeltungssteuer
Ab 1. Januar 2009 tritt die Abgeltungsteuer in Kraft
Alle Kursgewinne aus Wertpapieranlagen sowie Dividenden und Zinsertägen werden
pauschal mit 25% besteuert.
Kursgewinne aus den meisten Wertpapieranlagen die bis zum 31.Dezember 2008 getätigt wurden, sind nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei.Bei jeder Wiederanlage ab 2009 greift die Abgeltungssteuer.
Ausnahme Zertifikate: Werden sie bis zum 30.Juni 2009 vekauft,gelten bisherige Regelungen.Danach wird die Abeltungsteuer fällig.
Fonds die vor dem 1.01.2009 gekauft werden bleiben auch Abgeltungsteuerfrei unter der Bedingung des Einhaltens der einjährigen Spekulationsfrist.
Als Kleinanleger kann man allerdings wenn man einen Freistellungsantrag stellt Gewinne bis zu c.a 800 Euro steuerfrei mitnehmen.
